AGB.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Plangger Fitness GmbH & Co KG
FN 446690y
Marburgerstraße 47
8160 Weiz
Tel: +43 3172 67726
E-Mail: office@lifestyle-weiz.at

Stand: 26.03.2024

1. Gültigkeit; Änderungen

(a) Für den Geschäftsverkehr der Plangger Fitness GmbH & CO KG, FN 446690 y, Marburger Straße 47, 8160 Weiz (im Folgenden: Betreiberin) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB). Diese AGB sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit der Betreiberin, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Diese AGB umfassen derzeit 14 Punkte.

(b) Insbesondere zur Ermöglichung allfälliger Anpassungen dieser AGB an die geltende Rechtslage wird vereinbart, dass die Betreiberin auch einseitige Änderungen dieser AGB vornehmen kann, sofern davon keine wesentlichen Vertrags- und Leistungsbestandteile beschränkt oder wesentlich geändert werden und die nachfolgend dargestellten Informationspflichten eingehalten werden. Änderungen dieser AGB werden dem Mitglied von der Betreiberin spätestens ein Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens unter Hinweis auf die betroffenen Bestimmungen angeboten. Die Zustimmung des Mitglieds gilt als erteilt, wenn bei der Betreiberin vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Inkrafttretens kein schriftlicher Widerspruch des Mitglieds einlangt. Darauf wird die Betreiberin das Mitglied in der schriftlichen Information über die AGB-Änderung(en) hinweisen. Außerdem wird die Betreiberin dem Mitglied eine vollständige Fassung der neuen AGB übermitteln und in ihrem Gesundheitszentrum aushängen. Auf Verlangen des Mitglieds stellt die Betreiberin dem Mitglied zusätzlich eine Gegenüberstellung über die von der Änderung der AGB betroffenen Bestimmungen – sowie auch sonst jederzeit einen Ausdruck der geltenden AGB – zur Verfügung. Auch darauf wird die Betreiberin in der schriftlichen Information über die AGB-Änderung(en) hinweisen.

2. Leistungen

(a) Das Mitglied ist berechtigt, während der Dauer der Mitgliedschaft beliebig oft im Rahmen der vereinbarten
Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 07:30 bis 20:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 08:00 bis 12:00 Uhr, an Feiertagen geschlossen) unter Beachtung der Hausordnung (siehe Beilage 2 dieser AGB) im Gesundheitszentrum und Fitnessstudio der Betreiberin (im Folgenden: Gesundheitszentrum) zu trainieren und deren Einrichtungen im vorgesehenen Rahmen zu benützen. Mitglieder mit Premiumzugang können täglich von 05:30 bis 24:00 Uhr trainieren. Die dem Mitglied tatsächlich zustehenden Leistungen ergeben sich aus dem von ihm gewählten Leistungsumfang und insbesondere den Punkten 4 und 5 dieser AGB.

(b) Von der Betreiberin zur Verfügung gestellte Kundenparkplätze dürfen vom Mitglied ausschließlich während der Anwesenheit im Gesundheitszentrum genutzt werden. Bei Verstößen behält sich die Betreiberin die Vorschreibung der dadurch verursachten Kosten (einschließlich Abschleppkosten) vor.

3. Beiträge

(a) Der vereinbarte Mitgliedsbeitrag und sonstige Entgelte für Dauerleistungen sind am 3. des jeweiligen Kalendermonats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Beginnt oder endet die Mitgliedschaft oder die Dauerleistung während eines Kalendermonats ist der Mitgliedsbeitrag oder das jeweilige Leistungsentgelt anteilig zu bezahlen. Bei (teilweiser oder gänzlicher) Nichtnutzung von Leistungen besteht kein Rückerstattungsanspruch des Mitglieds. Die Entgelte für Einzelleistungen sind, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist, jeweils vor der jeweiligen Leistungserbringung zur Zahlung fällig. Die Entgelte bestimmen sich nach dem jeweils gültigen Preisblatt der Betreiberin. Das Preisblatt liegt im Gesundheitszentrum der Betreiberin in der jeweils gültigen Fassung an der Rezeption auf.

(b) Das Mitglied ermächtigt die Betreiberin, Zahlungen von seinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist das Mitglied sein Kreditinstitut an, die von der Betreiberin gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Mitgliedsbeitrag wird am 3. des jeweiligen Kalendermonats im Vorhinein abgebucht. Allfällige Kosten aufgrund einer Rückverrechnung oder Nichteinlösung des Mitgliedsbeitrages gehen zu Lasten des Mitglieds. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist die Betreiberin berechtigt, dem Mitglied Verzugszinsen in der Höhe von 5 % p.a., Mahnspesen von € 20,00 je Mahnung sowie die von ihm verursachten Betreibungs-, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zu verrechnen.

(c) Das Mitglied wurde darüber informiert, dass auch die Bezahlung via Überweisung (Zahlschein), Bankomat- oder Kreditkarte sowie Barzahlung möglich ist und im Fall der Nichterteilung einer Einzugsermächtigung aufgrund des damit einhergehenden Mehraufwands im Vergleich zur Bezahlung mittels Einzugsermächtigung eine mäßige Zahlschein- bzw. Barzahlungsgebühr in der Höhe von derzeit € 7,50 jährlich zur Vorschreibung gelangt. Auch die Höhe dieser Gebühr unterliegt der Wertsicherung gemäß Punkt 3d dieser AGB.

(d) Zur Sicherstellung der Wertbeständigkeit erhöhen (oder vermindern) sich der Mitgliedsbeitrag und sonstige Entgelte für Dauerleistungen im Maß der Veränderung des Verbraucherpreisindexes 2015, oder des an seine Stelle tretenden Indexes der Statistik Austria – Bundesanstalt Statistik Österreich, gegenüber der für Jänner des jeweiligen Jahres verlautbarten Indexzahl, wobei die sich daraus ergebenden Änderungen jährlich berücksichtigt werden. Unterbleibt die Wertberichtigung in einem Jahr, ist dennoch die im Jänner dieses Jahres verlautbarte Indexzahl die maßgebende Ausgangsbasis für die nächste Wertberichtigung. Die geänderten Entgelte hat das Mitglied ab dem Monatsersten zu entrichten, der dem Zugang der Änderungsinformation der Betreiberin folgt.

4. Startpaket

(a) Der Umfang der Beratung und Betreuung zu Beginn der Mitgliedschaft wird mit dem Mitglied je nach gewähltem Startpaket festgelegt und gelangt einmalig am Beginn des Vertrages zur Vorschreibung (im Fall der Erteilung einer Einzugsermächtigung beim ersten Einzug). Diesbezüglich erteilt das Mitglied im Zuge des Vertragsabschlusses oder einer nachträglichen Buchung schriftlich seine ausdrückliche Zustimmung zur Buchung des gewählten Startpaketes. Aufgrund der Konzeption des gegenständlichen Angebots bleibt es letztendlich dem Mitglied überlassen, ob es die in seinem Startpaket enthaltenen Leistungen in Anspruch nimmt. Der Leistungsumfang des jeweiligen Startpaket ergibt sich aus der nachfolgenden Auflistung:

  • Startpaket Basic: Analyse der Körperzusammensetzung, Anamnese aller trainingsrelevanten Daten zur Trainingsprogrammbesprechung. Ein Einzelcoaching innerhalb der ersten vier Wochen: Erstellung des Trainingsprogramms, Einschulung auf der Trainingsfläche.
  • Startpaket Med: Anamnesegespräch mit großem Leistungsdiagnostikpaket. Das Leistungsdiagnostikpaket beinhaltet je nach Bedarf die Analyse der Körperzusammensetzung, Muskelfunktionstest, Medimouse Wirbelsäulenscreening, Back Check Kraftmessungen, Besprechung der individuellen Gesundheits- und Trainingsziele und Auswertung der Testergebnisse. Ein Einzelcoaching innerhalb der ersten vier Wochen. Erstellung des Trainingsprogramms, Einschulung auf der Trainingsfläche.

5. Zusatzleistungen

Zur Erhöhung des Trainingskomforts bietet die Betreiberin ihren Mitgliedern kostenpflichtige Zusatzleistungen an, die als Zusatzmodule gekennzeichnet und im Gesundheitszentrum ausgepreist werden (z.B. Saneko Massageliege). Diese Zusatzmodule weisen eine einmalige vierwöchige kostenlose Testphase auf, innerhalb derer das Zusatzmodul täglich nachweislich schriftlich stornierbar ist. Wird kein Storno erklärt, gelangen die monatlichen Beiträge für das Zusatzmodul nach Ablauf der kostenlosen Testphase zur Vorschreibung. Zusatzmodule werden auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und sind monatlich unter Einhaltung einer zehntägigen Kündigungsfrist nachweislich schriftlich zum Monatsletzten kündbar. Auch die Betreiberin hat das Recht, unter Einhaltung derselben Kündigungsmodalitäten das Angebot kostenpflichtiger Zusatzmodule zu beenden. Zusatzmodule werden bei einer Stilllegung der Mitgliedschaft automatisch für diese Dauer pausiert. Der Leistungsumfang der Zusatzmodule ergibt sich aus der jeweiligen gesonderten Vereinbarung sowie den Aushängen.

6. Vertragsdauer; Kündigung

(a) Sofern nicht im Zuge des Vertragsabschlusses eine Mitgliedschaft nach dem Flextarif schriftlich vereinbart wird (siehe Punkt 6b dieser AGB), wird die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Eine Kündigung ist erstmals zum Ablauf der Mindestvertragsdauer, danach jeweils zum Ablauf eines halben Jahres möglich. Die Kündigung hat nachweislich schriftlich unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zu erfolgen. Die Mindestvertragsdauer beträgt zwölf volle Kalendermonate. Während der Mindestvertragsdauer verzichten beide Vertragsteile auf die ordentliche Kündigung des gegenständlichen Vertrages und sind somit an die vereinbarte Mindestvertragsdauer gebunden.

(b) Bei der Mitgliedschaft nach dem Flextarif gibt es im Gegenzug zu einem das Ausfallsrisiko der Betreiberin teilweise abgeltenden erhöhten Mitgliedsbeitrag keine Mindestlaufzeit. Eine Flextarif-Mitgliedschaft ist monatlich unter Einhaltung einer zehntägigen Kündigungsfrist nachweislich schriftlich zum Monatsletzten kündbar.

7. Widerrufsrecht (Rücktrittsrecht)

Beiden Vertragsteilen steht es frei, von dem Vertragsverhältnis binnen 14 Tage ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen nachweislich schriftlich zurückzutreten. Der so erklärte Vertragsrücktritt während der ersten 14 Tage ab Vertragsabschluss tritt ab dem auf den Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung folgenden Werktag in Kraft. Ab diesem Tag kann nicht mehr trainiert werden.

8. Außerordentliche Kündigung; Stilllegung

Abweichend von diesem Kündigungsverzicht kann die Mitgliedschaft während der vereinbarten Mindestlaufzeit nur aus wichtigem Grund

  • außerordentlich gekündigt werden
    – Umzug (im Gegensatz zum alten Hauptwohnsitz ist der neue Hauptwohnsitz des Mitglieds mehr als 30 km vom Gesundheitszentrum der Betreiberin entfernt (Vorlage alter und neuer Meldezettel notwendig)
    – schwere Erkrankung des Mitglieds, die eine Nutzung der überwiegenden Zahl der Einrichtungen der Betreiberin aus medizinischen Gründen dauerhaft ausschließt (Vorlage eines ärztlichen Attests hierüber notwendig).
    Im Fall der außerordentlichen Kündigung endet die Mitgliedschaft zum jeweiligen Monatsletzten nach Zugang der schriftlichen Kündigung und ordnungsgemäßer Vorlage des zur außerordentlichen Kündigung berechtigenden Nachweises (Meldezettel, ärztliches Attest, usw.).
    – Wenn das Mitglied mit der Bezahlung fälliger Entgelte mehr als ein Monat in Verzug ist, anhaltend Anweisungen der Betreiberin nicht beachtet oder einer der unter Punkt 9a dieser AGB aufgelisteten Tatbeständige vorliegt, stellt dies einen wichtigen Grund dar, der die Betreiberin wahlweise zur sofortigen Kündigung berechtigt.
  • vorübergehend stillgelegt werden
    – Schwangerschaft (Vorlage des Mutter-Kind-Passes und in weiterer Folge der Geburtsbestätigung notwendig)
    – Erkrankung des Mitglieds, die eine Nutzung der überwiegenden Zahl der Einrichtungen der Betreiberin aus medizinischen Gründen vorübergehend ausschließt (Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 4 Wochen nach Beginn des gewünschten Stilllegungsdatums hierüber notwendig).
    Im Fall der vorübergehenden Stilllegung wird die Mitgliedschaft für die jeweils betroffenen vollen Monate stillgelegt (bei Schwangerschaft sind dies die letzten zwei vollen Monate vor und die ersten zwei [bei Kaiserschnitt drei] vollen Monate einschließlich des Monats, in den der errechneten Geburtstermin fällt; bei Erkrankung die vollen Monate, die sich aus dem im ärztlichen Attest genannten Zeitraum ergeben, wobei teilweise betroffene Monate erst im Fall von mehr als 14 betroffenen Tagen von der Stilllegung umfasst sind). Die Mindestvertragslaufzeit verlängert sich um die Dauer der Stilllegung.

9. Hausordnung; Sicherheit

(a) Das Mitglied bestätigt die Kenntnisnahme der im Gesundheitszentrum ausgehängten und geltenden Hausordnung gemäß Beilage 2 dieser AGB und erklärt, dass es die Hausordnung anerkennt. Weiters bestätigt das Mitglied, die Hinweisschilder an den Einrichtungen der Betreiberin sowie die Weisungen der Fachtrainer zu beachten. Bei besonders schweren Verstößen gegen die Hausordnung (Tätlichkeit; Bedrohung; Beleidigung; sexueller Belästigung; Diebstahl, Beschädigung von Einrichtungen der Betreiberin; nicht ordnungsgemäßer Nutzung von Einrichtungen der Betreiberin, durch die das Mitglied sich oder Dritte gefährdet; Besitz, Verkauf oder Konsumation verbotener Substanzen; usw.) kann der Zutritt schon beim ersten Verstoß für die gesamte Vertragsdauer verwehrt werden. In diesem Fall hat das Mitglied dennoch die laufend anfallenden Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu tragen.

(b) Das Mitglied hat bei jedem Zutritt zum Gesundheitszentrum einen gültigen Mitgliedsausweis vorzuweisen. Im Zuge der Ausstellung eines neuen Mitgliedsausweises erlegt das Mitglied eine Kaution in Höhe von € 15,00 für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung des Mitgliedsausweises. In diesem Fall ist die Kaution im Zuge der Neuausstellung des Mitgliedsausweises wiederaufzufüllen. Mit Ende der Mitgliedschaft erhält das Mitglied im Gegenzug zur Rückgabe des Ausweises die Kaution refundiert.

(c) Das Mitglied stimmt zu, dass die Betreiberin mit entsprechender Kennzeichnung den Eingangsbereich des Gesundheitszentrums (einschließlich Lobby), die Trainingsfläche im Erdgeschoß sowie den Trainingsbereich im 1. Untergeschoß videoüberwacht. Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Mitglieder auch mittels Videoüberwachung basiert auf der Rechtsgrundlage des überwiegenden berechtigten Interesses der Gewährleistung bestmöglicher Nutzungsbedingungen, der Sicherheit sowie des Schutzes des persönlichen Eigentums und der Trainingseinrichtungen, wobei die Verhältnismäßigkeit jedenfalls gewahrt bleibt, da die Aufzeichnungen nach spätestens 48 Stunden automatisch gelöscht werden.

10. Körperliche Verfassung

Die Einrichtungen und Leistungen der Betreiberin dürfen nur in gesunder und sporttauglicher Verfassung genutzt werden. Das Mitglied bestätigt, in geeigneter körperlicher Verfassung für das Training unter Verwendung der Einrichtungen der Betreiberin zu sein. Im Zweifelsfall hat das Mitglied sich an einen Fachtrainer der Betreiberin zu wenden. Ungeachtet der Betreuung durch Fachtrainer hat das Mitglied dies während der gesamten Dauer der Mitgliedschaft eigenverantwortlich unter Beiziehung von Ärzten zu klären. Vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten möglich. Vor Vollendung des 15. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft und eine Benützung der Einrichtungen der Betreiberin nur gemeinsam mit einem erziehungsberechtigten Mitglied möglich. Vor Vollendung des 14. Lebensjahres ist eine Benützung der Einrichtungen der Betreiberin – und damit eine Mitgliedschaft – nicht möglich.

11. Haftung

(a) Die Betreiberin ist bemüht, den Aufenthalt und das Training ihrer Mitglieder so angenehm und effektiv wie möglich zu gestalten, und ist deshalb bestrebt, einen ordnungsgemäßen Betrieb ihres Gesundheitszentrums sicherzustellen. Die Betreiberin haftet für allfällige Beeinträchtigungen des Leistungsangebots sowie für Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der für den ordnungsgemäßen Betrieb zuständigen Personen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung der Betreiberin ist pro Schadensfall der Höhe nach mit der Versicherungssumme der von der Betreiberin abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung (derzeit € 1.500.000,00) begrenzt. Die Haftung verjährt in sechs Monaten ab Kenntnis des Mitglieds von Schaden und Schädiger. Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden sowie für Schäden aus Ansprüchen Dritter haftet die Betreiberin nicht.

(b) Das Mitglied ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der in das Gesundheitszentrum mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. Für beschädigte oder abhandengekommene Sachen wird nur gehaftet, wenn die Ursache in einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handeln der Betreiberin oder der ihr zurechenbaren Hilfspersonen gelegen ist. Eine darüberhinausgehende Haftung kann auch bei Verwahrung von Sachen in den Schließfächern nicht übernommen werden.

(c) Die Betreiberin übernimmt keine Haftung für vorübergehende Beeinträchtigungen des Leistungsangebotes insbesondere aufgrund höherer Gewalt oder wegen vorübergehender Betriebssperre, Personalausfällen sowie wegen Wartungs- oder Umbauarbeiten. Sofern diese vorübergehenden Beeinträchtigungen nicht kumuliert einen Zeitraum von zwei Wochen überschreiten, besteht kein Anspruch auf Entgeltminderung. Sofern diese vorübergehenden Beeinträchtigungen nicht kumuliert einen Zeitraum von vier Wochen überschreiten, berechtigen sie nicht zur vorzeitigen Vertragskündigung.

12. Rechtsnachfolge

Der Mitgliedschaftsvertrag kann jederzeit an eine Rechtsnachfolgerin der Betreiberin weitergegeben werden.

13. Rechtswahl; Gerichtsstand

(a) Auf dieses Vertragsverhältnis ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anzuwenden.

(b) Gerichtsstand ist für Mitglieder, die nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, das für die Betreiberin mit Sitz in Weiz sachlich zuständige Gericht.

14. Daten

(a) Das Mitglied verpflichtet sich, eine Änderung seines Namens oder seiner Anschrift der Betreiberin binnen längstens 14 Tagen schriftlich mitzuteilen.

(b) Das Mitglied verpflichtet sich, Foto- und Videoaufnahmen im Gesundheitszentrum nur nach vorheriger Einholung einer schriftlichen Zustimmungserklärung der Betreiberin anzufertigen und überdies die Persönlichkeitsrechte Dritter entsprechend zu wahren.

(c) Der Betreiberin ist die Geheimhaltung und der Schutz personenbezogener Mitgliedsdaten wichtig. Das Mitglied bestätigt die Kenntnisnahme der als Beilage 1 zu diesen AGB ausgehändigten und mitgeltenden Datenschutzerklärung, in welcher alle erforderlichen Informationen zur Verarbeitung von Daten und zu den diesbezüglichen Rechten des Mitgliedes angeführt sind. Die Datenschutzerklärung ist auch unter https://www.lifestyle-weiz.at/datenschutz/ abrufbar.